Hier findet man die Regeln zum Brauchtum des Maibaumklauens
- Diebe, die noch innerhalb der Gemeindegrenzen beim Abtransport eines Maibaumes überrascht werden, müssen ihre Beute zurückgeben.
- Gewalt gegenüber Bewachern darf auf keinen Fall angewendet werden. Wenn ein Bewacher die Hand auf den Baum legt, ist dieser tabu!
- Der Baum darf nicht zersägt noch anderweitig beschädigt werden.
- Diebesgut ist immer nur der Baum, nicht die Kränze, Tafeln, Fahne etc.
- Aufgestellte Bäume dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr gestohlen werden.
- Ein Baum darf erst gestohlen werden, wenn er innerhalb des Ortes aufbewahrt wird.
- Der Baum darf nur heimlich, eben unentdeckt, gestohlen werden. Je raffinierter die List, desto besser.
- Ist ein Diebstahl geglückt, so gibt es für die Auslösung des Baumes ungeschriebene Verhaltensmaßregeln, die unbedingt einzuhalten sind.
- Wird ein gestohlener Maibaum nicht eingelöst, so dürfen ihn die Diebe im eigenen Dorf auch als einzigen Maibaum aufstellen - oder ihn als Schandbaum neben dem ihrigen setzen.
- Das Stehlen eines Maibaumes soll so gehandhabt werden, daß Polizei und Gericht nicht benötigt werden. ("Schiefe Bahn")
- Nach Versöhnung und Auslösung ist wieder Friede.
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