Hier findet man die Regeln zum Brauchtum des Maibaumklauens

 

  1. Diebe, die noch innerhalb der Gemeindegrenzen beim Abtransport eines Maibaumes überrascht werden, müssen ihre Beute zurückgeben.

     

  2. Gewalt gegenüber Bewachern darf auf keinen Fall angewendet werden. Wenn ein Bewacher die Hand auf den Baum legt, ist dieser tabu!

     

  3. Der Baum darf nicht zersägt noch anderweitig beschädigt werden.

     

  4. Diebesgut ist immer nur der Baum, nicht die Kränze, Tafeln, Fahne etc.

     

  5. Aufgestellte Bäume dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr gestohlen werden.

     

  6. Ein Baum darf erst gestohlen werden, wenn er innerhalb des Ortes aufbewahrt wird.

     

  7. Der Baum darf nur heimlich, eben unentdeckt, gestohlen werden. Je raffinierter die List, desto besser.

     

  8. Ist ein Diebstahl geglückt, so gibt es für die Auslösung des Baumes ungeschriebene Verhaltensmaßregeln, die unbedingt einzuhalten sind.

     

  9. Wird ein gestohlener Maibaum nicht eingelöst, so dürfen ihn die Diebe im eigenen Dorf auch als einzigen Maibaum aufstellen - oder ihn als Schandbaum neben dem ihrigen setzen.

     

  10. Das Stehlen eines Maibaumes soll so gehandhabt werden, daß Polizei und Gericht nicht benötigt werden. ("Schiefe Bahn")

     

  11. Nach Versöhnung und Auslösung ist wieder Friede.
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